Unsere Dienstleistungsbereiche:
Pflegegrad Erstantrag
Pflegegrad Höherstufung
Pflegegrad Widerspruch
Sacherverständigengutachten für Kranken- und Pflegekassen, private Kunden, Gerichte und Versicherungen
- Pflegefehler StGB §§ 223-231
- Freiheitsentziehende Maßnahmen BGB § 1906 Abs. 4
- Krankenpflege SGB V (Hilfsmittel)
- Pflegeversicherung SGB XI (Pflegebedürftigkeit)
- Hilfe zur Pflege SGB XII
Wir geben Orientierung und beraten Sie gern und frei nach dem Motto:
"Wenn WIR keinen Weg finden, machen WIR einen."
Wir beraten Sie in ihrer Häuslichkeit, aber auch in unserem barrierefreien Beratungsstützpunkt.
Beratungsinhalte:
Bereich: halb-/ vierteljährlicher Beratungsbesuch nach SGB XI §37.3
Wie Sie wissen, werden Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, regelmäßig durch die Pflegekassen aufgefordert, Beratungstermine durch eine Pflegefachperson durchführen zu lassen.
Pflegegrad 1 - kann halbjährlich
Pflegegrad 2 und 3 - muss halbjährlich
Pflegegrad 4 und 5 - muss vierteljährlich
Bei diesem Termin stellen wir fest und bescheinigen der Pflegekasse zum Abschluss, dass die Pflege sichergestellt ist.
Bereich: Finanzen
- Finanzbedarfsanalysen
- Beratung zu Ansprüchen aus der Pflegeversicherung oder Sonstigen
- Abrechnungsprüfung
Bereich: MDK Begutachtungen
- Vorbereitung und/oder Begleitung bei MDK Begutachtungen auf Pflegebedürftigkeit
- Antragshilfen
- Hilfe bei Widersprüchen
Bereich: Unstimmingkeiten / Streitigkeiten
- Leistungs- und Abrechnungsprüfung
- Pflegedokumentationsprüfung
- Erstellen von Pflegegutachten im Streitfall
- Hilfe bei Widersprüchen
Bereich: Bereich: Sonstige
- Bürokratiehilfe
- Beratung zu Pflegehilfsmittel
- Wohnraumanpassungsmaßnahmen
- Selbsthilfegruppen finden
- Risikoanalysen
- Gefährdungsbeurteilungen
Die Pflegekassen haben für pflegende Angehörige und Sonstige, an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessierte Person, unentgeldliche Schulungskurse anzubieten und durchzuführen, um soziales Engagemente im Bereich der Pflege zu fördern und zu stärken. Pflege und Betreuung zu erleichtern und zu verbessern. Körperliche und seelische Belastungen, Pflegebedürftiger zu mindern und ihrer Entstehung vorzubeugen.
Diese Kurse sollen Fähigkeiten und Fertigkeiten, für eine eigenständige Durchführung der Pflege, vermitteln. Auf Wunsch der Pflegeperson und der zu Pflegenden, findet solch eine Schulung auch in Ihrer Häuslichkeit statt.
Genau DAS, machen wir!
Basispflegekurse. Sie umfassen Tipps und Tricks im Rahmen der Druchführung körpernaher Pflegetätigkeiten.
Beispiele
- Richtige Anwendung von Hilfsmitteln
- Durchführen von Körperpflegemaßnahmen
- Mobilisierung
- Einbinden von Prophylaxen
Spezialpflegekurse. Die Themen umfassen pflegerische Schwerpunkte.
Beispiele
- Umgang mit dementen Personen
- Umgang mit besonderen Verhaltensmerkmalen
- Begleitung Sterbender
Veranstaltungen zu folgenden Themen sind in Planung
- Informationsstunden zu den verschiedensten Themen, z.B.
- Leistungen der Tages- / Nachtpflege
- Sachleistungen / Kombileistungen
- Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege
- Vollmachten und Verfügungen
- Hilfs- / Pflegemittel
- Technische Hilfen
- Anpassung des Wohnraumes
- Pflegerische Betreuungsmaßnahmnen
- Entlastungsleistungen
- sonstige geänderten Rahmenbedinungen im SGB XI etc.
- Schulungen für Angehörige
- Zur Vermeidung von Überlastung
- Zur Bewältigung von Krisen
- Erkennen von Risiken und Gefahren
- Pflegekurse
- Schulungen für Pflegekräfte
In Arbeit.